Zusammenfassung: Der OGH erläutert, dass ein Pensionszuschuss, der anlässlich der Kündigung wegen der Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeitspension eingeräumt wird, im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch jenen Arbeitnehmern zuteil werden muss, die wegen langer Krankheit gekündigt werden.
Rechtsgrundlagen: § 863 ABGB; § 1152 ABGB; Art. 7 B-VG; Art. 2 StGG