Zusammenfassung: Die Nichtoffenlegung eines Dienstverhinderungsgrundes durch den Arbeitnehmer berechtigt den Arbeitgeber zur Veranlassung der Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 1 AngG; § 82 lit. f GewO
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Zusammenfassung: Die Nichtoffenlegung eines Dienstverhinderungsgrundes durch den Arbeitnehmer berechtigt den Arbeitgeber zur Veranlassung der Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 1 AngG; § 82 lit. f GewO
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