Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass infolge der Beseitigung des Entgeltfortzahlungsfonds auch die Rückerstattung des Krankengelds an den Arbeitgeber bei der Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung weggefallen ist.
Rechtsgrundlagen: § 19a EFZG
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