Zusammenfassung: Der Bewerber für die Stelle des Außendienstmitarbeiters für eine Versicherung muss die Frage nach ungetilgten Strafverurteilungen wahrheitsgemäß beantworten.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs. 3 Z 1 ArbVG; § 879 ABGB
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Zusammenfassung: Der Bewerber für die Stelle des Außendienstmitarbeiters für eine Versicherung muss die Frage nach ungetilgten Strafverurteilungen wahrheitsgemäß beantworten.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs. 3 Z 1 ArbVG; § 879 ABGB
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