Zusammenfassung: Der OGH betont den unmittelbaren und absolut zwingenden Charakter des § 15 BAG und beschreibt dessen Anwendungsbereich.
Rechtsgrundlagen: § 15 BAG
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Zusammenfassung: Der OGH betont den unmittelbaren und absolut zwingenden Charakter des § 15 BAG und beschreibt dessen Anwendungsbereich.
Rechtsgrundlagen: § 15 BAG
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