Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Drohungen und zu den Bestimmungsmerkmalen grober Ehrenbeleidigungen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 870 ABGB; § 82 GewO
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Drohungen und zu den Bestimmungsmerkmalen grober Ehrenbeleidigungen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 870 ABGB; § 82 GewO
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