Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage der Abbedingung zwingender Anspruchsrechte auseinander und weist nach, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch der Abfertigungsanspruch im Rahmen einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrages gemindert bzw. ausgeschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang nimmt Rauch auch zu den Rechtsgültigkeitsvoraussetzungen eines Abfertigungsverzichts Stellung.