Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur rechtlichen Qualifikation und der inhaltlichen Gestaltung von Kollektivverträgen Stellung und beschreibt, nach welchen Kriterien die Anwendbarkeit eines Kollektivvertrages zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs. 3 ArbVG; § 10 ArbVG