Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Handgreiflichkeiten zwischen Berufskollegen vom Unfallversicherungsschutz umfasst sind.
Rechtsgrundlagen: § 175 ASVG
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Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Handgreiflichkeiten zwischen Berufskollegen vom Unfallversicherungsschutz umfasst sind.
Rechtsgrundlagen: § 175 ASVG
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