§ 27 Z 1 AngG
Bei Offenkundigkeit der Pflichtverletzung muss vor der Entlassung keine Ermahnung ausgesprochen werden. Das Vier-Augen-Prinzip kann keine wechselseitige Entlastung von der Verantwortung bewirken.
OGH 28.09.1000, 8 ObA 109/00p
§ 27 Z 1 AngG
Bei Offenkundigkeit der Pflichtverletzung muss vor der Entlassung keine Ermahnung ausgesprochen werden. Das Vier-Augen-Prinzip kann keine wechselseitige Entlastung von der Verantwortung bewirken.
OGH 28.09.1000, 8 ObA 109/00p