§ 105 ArbVG; § 106 ArbVG
Die Erklärung des Betriebsrats zur Nichtabgabe einer Stellungnahme ist im Rahmen der Kündigungsanfechtung als Widerspruch zu qualifizieren.
OGH 18.10.2000, 9 ObA 193/00y
§ 105 ArbVG; § 106 ArbVG
Die Erklärung des Betriebsrats zur Nichtabgabe einer Stellungnahme ist im Rahmen der Kündigungsanfechtung als Widerspruch zu qualifizieren.
OGH 18.10.2000, 9 ObA 193/00y