Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Berufsschutz bei der Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension. Für die Berufsgruppe der Arbeiter skizziert der Verfasser dabei die Rechtslage für den Fall des Vorliegens eines erlernten, angelernten oder ungelernten Berufes.
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 1 ASVG; § 273 ASVG; § 133 GSVG