§ 175 Abs 1 ASVG
Für Schäden, die beim Besuch eines potentiellen Klienten am Heimweg von einer privaten Veranstaltung eintreten, besteht kein Unfallversicherungsschutz.
OGH 02.05.2000, 10 ObS 19/00t
§ 175 Abs 1 ASVG
Für Schäden, die beim Besuch eines potentiellen Klienten am Heimweg von einer privaten Veranstaltung eintreten, besteht kein Unfallversicherungsschutz.
OGH 02.05.2000, 10 ObS 19/00t