§ 16 Abs 2 AlVG; § 3 Abs 3 IESG
Die Beantragung des Insolvenz-Ausfallsgelds für eine Kündigungsentschädigung hat eine Legalzession an die Arbeitslosenversicherung zur Folge. Sofern der Arbeitslose einen Vergleichsvertrag bezüglich der Kündigungsentschädigung mit einem niedrigeren Teilbetrag abschließt, dann steht auch der Arbeitslosenversicherung nur ein forderungsrecht in dieser Höhe zu.