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Kündigung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2000, 255 - 256 Heft 7 v. 1.7.2000

§ 135 Abs 1 lit c V-GBedG

Der OGH prüft im konkreten Fall, ob Unmutsäußerungen des Arbeitnehmers anlässlich der Klärung der Beendigungsmodalitäten des Arbeitsvertrags durch die begreifliche Aufregung des Arbeitnehmers entschuldigt werden können und nimmt zur Zulässigkeit der Nachreichung von Kündigungsgründen Stellung.

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