§ 9 VStG; § 23 Abs 1 ArbIG; § 53a VStG
Der VwGH erläutert, wodurch die verwaltungsstrafrechtliche Haftung eines verantwortlichen Beauftragten rechtswirksam begründet wird.
VwGH 09.11.1999, 98/11/0206
§ 9 VStG; § 23 Abs 1 ArbIG; § 53a VStG
Der VwGH erläutert, wodurch die verwaltungsstrafrechtliche Haftung eines verantwortlichen Beauftragten rechtswirksam begründet wird.
VwGH 09.11.1999, 98/11/0206