§ 26 AngG; § 23 Abs 1 Z 3a AO; § 23a Z 3 AO
Da eine diesbezügliche Regelung in der Ausgleichsordnung fehlt, ist die Zulässigkeit der Geltendmachung des Austrittsrechts wegen Nichtzahlung des Arbeitslohnes nach § 26 AngG zu beurteilen.
OGH 03.11.1999, 9 ObA 189/99f