Art 5 Z 1 LGVÜ; Art 18 Abs 5 LGVÜ
Der OGH nimmt zur Bestimmung des maßgeblichen Gerichtsstands für die Geltendmachung arbeitsvertraglicher Klagen Stellung und erläutert, dass eine schon vor Beginn der Rechtsstreitigkeiten getroffene Gerichtsstandsvereinbarung keine Rechtsgültigkeit entfaltet.