§ 27 Z 1 AngG; § 27 Z 4 AngG
Das unentschuldigte Fernbleiben des Arbeitnehmers von einer Unterredung zur Klärung der Beendigungsmodalitäten des Arbeitsvertrags ist als bloße Ordnungswidrigkeit einzustufen.
OGH 29.09.1999, 9 ObA 164/99d
§ 27 Z 1 AngG; § 27 Z 4 AngG
Das unentschuldigte Fernbleiben des Arbeitnehmers von einer Unterredung zur Klärung der Beendigungsmodalitäten des Arbeitsvertrags ist als bloße Ordnungswidrigkeit einzustufen.
OGH 29.09.1999, 9 ObA 164/99d