§ 82a lit d GewO
Die monatliche Einbehaltung einer Betriebsratsumlage durch den Arbeitgeber, die dem Ankauf von Kleidung für die Privatnutzung der Monteure zweckgewidmet ist, begründet keinen vorzeitigen Austrittsgrund.
OGH 01.12.1999, 9 ObA 240/99f
§ 82a lit d GewO
Die monatliche Einbehaltung einer Betriebsratsumlage durch den Arbeitgeber, die dem Ankauf von Kleidung für die Privatnutzung der Monteure zweckgewidmet ist, begründet keinen vorzeitigen Austrittsgrund.
OGH 01.12.1999, 9 ObA 240/99f