§ 82 lit f GewO
Die in der Freizeit erfolgte unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Pornofilms an eine Arbeitskollegen begründet mangels Zusammenhangs zum Arbeitsverhältnis keinen Entlassungsgrund.
OGH 15.08.1999, 9 ObA 216/99a
§ 82 lit f GewO
Die in der Freizeit erfolgte unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Pornofilms an eine Arbeitskollegen begründet mangels Zusammenhangs zum Arbeitsverhältnis keinen Entlassungsgrund.
OGH 15.08.1999, 9 ObA 216/99a