§ 253 Abs 2 ASVG; § 253 Abs 3 ASVG idF 44.ASVG-Novelle; § 294 Abs 5 ASVG
Der OGH erläutert, dass der Stichtag iSd § 294 Abs 5 ASVG am Tag der Einbringung des Pensionsantrags begründet wird und fügt hinzu, dass ein Unterhaltsverzicht, der innerhalb der 10jährign Frist vor dem Stichtag geltend gemacht wurde, gegenüber dem Sozialversicherungsträger keine Rechtsgültigkeit entfaltet.