Zusammenfassung: Das BMAGS prüft, ob ein mit Vertretungstätigkeiten betrauter Außendienstmitarbeiter auf Grundlage eines Werk- oder Dienstvertrags tätig wird.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG
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Zusammenfassung: Das BMAGS prüft, ob ein mit Vertretungstätigkeiten betrauter Außendienstmitarbeiter auf Grundlage eines Werk- oder Dienstvertrags tätig wird.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG
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