§ 67 Abs 8 lit a EStG; § 67 Abs 9 EStG; § 41 Abs 4 EStG
Mit dem Belastungsprozentsatz versteuerte Nachzahlungen müssen bei der Veranlagung berücksichtigt werden können.
VfGH 02.12.1999, G 106/99
§ 67 Abs 8 lit a EStG; § 67 Abs 9 EStG; § 41 Abs 4 EStG
Mit dem Belastungsprozentsatz versteuerte Nachzahlungen müssen bei der Veranlagung berücksichtigt werden können.
VfGH 02.12.1999, G 106/99