§ 37 Abs 1 AngG; Art 39 EG
Ein "nderungsvorbehalt des Arbeitgebers bezüglich des Provisionsmodells legitimiert den Arbeitnehmer nicht zur Kündigung unter Missachtung einer Konkurrenzklausel. Die österreichischen rechtlichen Rahmenbedingungen für Konkurrenzklauseln stehen mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Einklang.