§ 12 AlVG
Die Aufrechterhaltung der Prokura nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist kein Indiz für das Fortbestehen der Beschäftigung.
VwGH 13.04.1999, 97/08/0393
§ 12 AlVG
Die Aufrechterhaltung der Prokura nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist kein Indiz für das Fortbestehen der Beschäftigung.
VwGH 13.04.1999, 97/08/0393