§ 36 RL für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes; § 37 Z 1 RAO; § 879 ABGB
Die Vergabe eines Kredits des Rechtsanwaltsanwärters an seinen Dienstgeber, der als Begründung einer stillen Beteiligung nach dem Erwerb der Ausübungsbefugnis des Rechtsanwaltsanwärters angesehen werden soll, entfaltet absolute Nichtigkeit.