§ 27 Abs 2 Bahn-BetriebsverfassungsG; § 29 Abs 1 Bahn-BetriebsverfassungsG
Der OGH erläutert, dass das Persönlichkeitsprinzip und das unmittelbare Wahlrecht keine maßgeblichen Kriterien bei Betriebsratswahlen darstellen und nimmt zu den Voraussetzungen der Anfechtung einer Betriebsratswahl im Rahmen der Bahn-Betriebsverfassungs-Wahlordnung Stellung.