Sbg Gem-VBG 2001: § 61, § 120 Abs 9
OGH 20. 10. 2021, 9 ObA 101/21z
Die Abfertigung beträgt nach § 120 Abs 9 Sbg Gem-VBG 2001 nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von 25 Jahren das Zwölffache des Monatsentgelts und der Kinderzulage, das dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührt.