vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rebernig, COVID-19: Einschränkungen in der Insolvenzanfechtung, ZIK 2020/219, 172

ArtikelrundschauInsolvenzrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6726/22/2020 Heft 6726 v. 26.11.2020

Mit dem 2. COVID-19-JuBG idF BGBl I 2020/58 wurde ua vorgesehen, dass bei insolvenzrechtlicher Überschuldung die Insolvenzantragspflicht der Schuldner gemäß § 69 IO bis 31. 10. 2020 ausgesetzt wird, diese Frist wird nach dem Beschluss des Nationalrates vom 23. 9. 20201 um weitere drei Monate bis 31. 1. 2021 verlängert. Aus dem Zweck der Regelung leitet Rebernig ab, dass der Gesetzgeber trotz des Haftungsausschlusses von einer fortlaufenden Pflicht der organschaftlichen Vertreter zur Überschuldungsprüfung ausgeht; andernfalls könnte die 120-Tage-Frist des § 9 Abs 3 2. COVID-19-JuBG nicht vor dem Ablauf der 60-Tage-Frist enden. Die Regelung des § 9 2. COVID-19-JuBG entbindet die Vertreter daher nicht von ihrer Verpflichtung zur fortlaufenden Überprüfung, ob eine angenommene Überschuldung nicht bis zum Ablauf der Fristen etwa durch Restrukturierungsmaßnahmen beseitigt werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte