Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (BGBl I 2020/96) sowie dem Investitionsprämiengesetz (BGBl I 2020/88) hat der nationale Gesetzgeber wesentliche Maßnahmen geschaffen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie in Österreich abzufedern. Für Unternehmen sind dabei insbesondere die degressive Absetzung für Abnutzung, die beschleunigte Gebäudeabschreibung sowie die neue Investitionsprämie reizvoll. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die entscheidend zur Entlastung bei Investitionsvorhaben beitragen sollen. Die Autoren stellen die Anwendungsbereiche und die Wirkungsweise der Bestimmungen dar und merken noch zu konkretisierende bzw klarstellende Punkte an. Insbesondere bei der Investitionsprämie wirken die Ausnahmetatbestände teils inkonsistent oder gar wettbewerbsverzerrend. Diesbezüglich wären aus Sicht der Autoren Klarstellungen durch die aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) wünschenswert.