GSVG: § 145
Beantragt ein Versicherter eine Witwerpension und hat seine - zuvor selbstständig erwerbstätige - verstorbene Ehegattin in den für die Berechnung der Witwerpension ihres Ehegatten maßgeblichen beiden Jahren hohe Verluste erlitten, die auf Abschreibungen auf das Anlagevermögen zurückzuführen waren, so ist die von der verstorbenen Ehegattin in den beiden Jahren steuerlich geltend gemachte normale (lineare) Absetzung für Abnutzung (AfA) als einkommensmindernd bei der Ermittlung des für die Berechnungsgrundlage der Verstorbenen maßgeblichen Erwerbseinkommens zu berücksichtigen.