Mit dem Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017, BGBl I 2017/105, ARD 6559/18/2017, wurde ab 2018 eine neue Form der betrieblichen Privatstiftung eingeführt, nämlich die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung (§ 4d Abs 4 EStG). Die nun kundgemachte Verordnung des BMF über die elektronische Übermittlung von Informationen durch Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen, BGBl II 2019/290, regelt, welche Informationen eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung dem BMF hinsichtlich der Aktien und Arbeitnehmer für jedes Kalenderjahr elektronisch zu übermitteln hat. Die Übermittlung hat gemeinsam mit der Abgabe der Abgabenerklärung der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung im Verfahren FinanzOnline per Datenstromübermittlung oder Webservice zu erfolgen. Erstmalig sind die Informationen für das Kalenderjahr 2019 zu übermitteln.