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Erstellung von Verbraucherpreisindizes

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6662/3/2019 Heft 6662 v. 22.8.2019

Mit BGBl II 2019/240 wird die Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes geändert, um die Preiserhebungen für den VPI an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Um der Bundesanstalt Statistik Österreich eine zeitgemäße und qualitativ hochwertige Erfassung der Daten für die Erstellung des VPI zu ermöglichen, können künftig auch Scannerdaten als Datenquelle und neue technische Instrumente (Webscraping, Tablets etc) bei der Erhebung der Preisdaten verwendet werden. Weiters wird ua sichergestellt, dass neben den harmonisierten Verbraucherpreisindizes, deren Konzeption und Berechnung durch die entsprechenden EU-Verordnungen bestimmt sind, parallel dazu bis Ende 2023 weiterhin auch nationale Verbraucherpreisindizes aus den erhobenen Preisdaten zu erstellen sind.

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