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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2020

In aller KürzeBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6662/2/2019 Heft 6662 v. 22.8.2019

Wenn eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die monatlichen Regelbedarfsätze anzuwenden. Diese werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2020 heranzuziehen:

Altersgruppe 0-3 Jahre: € 212,-

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