vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anrechnung der Karenz auf dienstzeitabhängige Ansprüche - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6659/18/2019 Heft 6659 v. 1.8.2019

BGBl I 2019/68, ausgegeben am 23. 7. 2019

Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Anrechnung im vollem Ausmaß

Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung in § 15f Abs 1 MSchG bleibt die Zeit der Karenz bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, - soweit nicht anderes vereinbart - grundsätzlich außer Betracht, nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß ist bislang eine Anrechnung der ersten Karenz im Dienstverhältnis bis zum Höchstausmaß von insgesamt 10 Monaten gesetzlich vorgesehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte