vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klarstellung zur Versicherungspflicht von Rechtsanwälten - BGBl

Neue VorschriftenSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6659/19/2019 Heft 6659 v. 1.8.2019

BGBl I 2019/65, ausgegeben am 23. 7. 2019

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Ausnahme von Kranken- und Unfallversicherung

Rechtsanwaltsanwärter und angestellte Rechtsanwälte sind nach § 7 Z 1 lit e ASVG in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG pflichtversichert. Nach dem bisherigen Wortlaut waren nur Rechtsanwälte davon ausgenommen, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung angestellt waren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte