vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rauch, Feiertage während eines Krankenstandes, ASoK 2018, 457

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6634/19/2019 Heft 6634 v. 31.1.2019

Im Jahr 2018 hat der OGH (9 ObA 13/18d, ARD 6604/6/2018) seine bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass für Feiertage im entgeltpflichtigen Krankenstand nicht das Kranken-, sondern das Feiertagsentgelt zusteht. Diese vor knapp einem Jahr ergangene Entscheidung nimmt der Autor zum Anlass, um sich mit speziellen Aspekten zu den Feiertagen während eines Krankenstandes näher auseinanderzusetzen. Ein allfälliger Anspruch auf ein Krankenentgelt am Feiertag bestehe jedenfalls nur dann, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit am Feiertag verpflichtet ist und der Arbeitnehmer dann erkrankt. Für den Fall einer Entgeltfortzahlungspflicht nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses stehe aufgrund der diesbezüglichen gesetzlichen Regelung nur Krankenentgelt zu und daher sei ein allfälliger Feiertag gegenstandslos. Fallen Feiertage auf einen Sonntag, so bestehe kein Anspruch auf ein Feiertagsentgelt. Bei Samstagen komme es darauf an, ob diese Arbeitstage für den Arbeitnehmer sind. Ist der Samstag kein Arbeitstag, so bestehe auch kein Anspruch auf ein Feiertagsentgelt für einen auf den Samstag fallenden Feiertag. Hat der Arbeitnehmer bei langfristen Krankenständen keinen Entgeltanspruch mehr, so könne auch kein Feiertagsentgelt zustehen, weil kein Anspruch auf ein Entgelt behalten werden könne. Auch im Fall des Bezugs von halbem Krankenentgelt sei der Feiertag gegenstandslos, dh Feiertagsentgelt könne auch nicht innerhalb des Zeitraums des halben Krankenentgelts zustehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte