Mit der Republik Kosovo besteht bisher keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung und ein Informationsaustausch entsprechend dem OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Aufgrund des Ausbaues der wirtschaftlichen Beziehungen haben die beiden Staaten am 8. 6. 2018 ein DBA unterzeichnet, das in größtmöglichem Umfang dem OECD-Musterabkommen idF Juli 2014 folgt und auch die im Zuge des BEPS-Projektes erfolgten Arbeiten berücksichtigt. Es schafft auch eine Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten entsprechend dem internationalen Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. (Regierungsvorlage 5. 9. 2018, 258 BlgNR 26. GP )