ASVG: § 35
AVRAG: § 3
Liegt trotz der erfolgreichen Anfechtung und rückwirkenden Aufhebung des Kaufvertrages über ein Unternehmen durch den Erwerber aufgrund der faktischen Übernahme der Leitungsmacht ein Betriebsübergang iSd § 3 AVRAG vor, trifft den Erwerber neben der Pflicht zur Lohnzahlung an die übernommenen Arbeitnehmer auch die Pflicht gegenüber der Gebietskrankenkasse zur Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge.