ABGB: § 1157, § 1295
OGH 24. 6. 2016, 9 ObA 64/16a
Der beim Land als Vertragsbediensteter beschäftigte und der beklagten Krankenanstalt nach dem einschlägigen Landesgesetz zur Dienstleistung zugewiesene Kläger stützt seinen Schadenersatzanspruch auf eine Verletzung der Fürsorgepflicht der beklagten Krankenanstalt. Diese habe ihn wider besseres Wissen in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft der Verleumdung bezichtigt. Jedenfalls hätte die Beklagte die Anzeige nicht voreilig ohne weitere Prüfung des Sachverhalts erstatten dürfen.