ABGB: § 1153
OLG Wien 28. 4. 2016, 10 Ra 129/15m
Der Kläger war als Kraftwagenlenker bei der Müllabfuhr tätig. In der Praxis fährt ein Team (Lenker und Aufleger) eine fixe Tour. Für Ausfälle werden "Springer" eingeteilt, die ansonsten in der restlichen Zeit zu Hilfsleistungen in der Garage herangezogen werden. Die Lenker erhalten eine sogenannte "Müllwagenzulage" von € 50,- pro Tag, die ein "Springer" nur dann bekommt, wenn er tatsächlich als Lenker eingesetzt wird.