Die Anfechtung von Kündigungen wegen Sozialwidrigkeit schwebt als Damoklesschwert über den vom Arbeitgeber ausgesprochenen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen. Bei der Beurteilung dieser in der anwaltlichen Praxis häufig auftretenden Kündigungsanfechtungen kommt es auf die Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers an.