Häufig geht der Personalkauf über das eigene Unternehmen hinaus. Die Lohnbesteuerung verbilligter Leistungen, die nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von einer Fremd- oder Konzernfirma - also einem Dritten - eingeräumt werden, ist jedoch mit vielen rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Unabhängig von der Frage der Steuerpflicht des Dienstnehmers (Liegt überhaupt Arbeitslohn vor?) ist die Frage einer Lohnsteuerabzugspflicht des Arbeitgebers zu prüfen. Pauschalaussagen über die Lohnsteuerpflicht sog Drittrabatte sind angesichts der Vielzahl denkbarer Fallgestaltungen nicht möglich. Der Einzelfall entscheidet. In diesem Zusammenhang versucht der vorliegende Beitrag Leit- und Orientierungssätze zur Beurteilung derartiger Sachverhalte aufzustellen.