ABGB: § 1151
OLG Linz 1. 6. 2016, 12 Ra 37/16x
Im vorliegenden Fall bestreitet der Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des ehemaligen Dienstgebers des Klägers, einer Tageszeitung, dass ein echter Dienstvertrag des als Journalist tätigen Klägers vorgelegen sei. Nach der Gestaltung der Zusammenarbeit sei vielmehr ein freies Dienstverhältnis vorgelegen. Das Berufungsgericht geht (so wie das Erstgericht) vom Überwiegen die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit des Klägers und somit vom Vorliegen eines echten Dienstverhältnisses aus und begründet dies ua mit folgenden Argumenten: