Durch eine Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) durch BGBl II 2016/178 sind ab 15. 7. 2016 vom Geltungsbereich des AuslBG nunmehr auch ausgenommen:
das ausländische pädagogisch tätige Lehrpersonal einschließlich der Betreuung der Vorschulstufen ab dem dritten Lebensjahr an der Vienna European School und an der Amadeus International School Vienna (§ 1 Z 2),