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E-Mail an Geschäftspartner über freiwilliges Ausscheiden eines Arbeitnehmers nicht rufschädigend

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6505/15/2016 Heft 6505 v. 7.7.2016

ABGB: § 1330 Abs 2

Die nicht der Wahrheit entsprechende Mitteilung des Arbeitgebers per E-Mail an seine Geschäftspartner über das freiwillige Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis, der tatsächlich aber vom Arbeitgeber gekündigt wurde, beinhaltet keine rufschädigende Konsequenz. Der Arbeitnehmer kann daher vom Arbeitgeber nicht die Unterlassung und den Widerruf der Behauptung,

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