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Haftung des Krankenhausträgers für einen Geburtszwischenfall: Mäßigung des Schadensbetrages

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6505/14/2016 Heft 6505 v. 7.7.2016

DHG: § 3 Abs 2

OGH 18. 3. 2016, 9 ObA 19/16h

Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin, Haftpflichtversicherung eines beim beklagten Krankenhausträger angestellten Primararztes und Leiters der gynäkologischen Abteilung, vom beklagten Krankenhausträger zuletzt € 389.307,09 und die Feststellung seiner Haftung für alle künftigen Schäden aus dem Geburtszwischenfall vom 3. 4. 1991 des seither schwerst behinderten A. Durch ihre Zahlung seien die Regressansprüche des Primararztes nach § 3 DHG auf sie übergegangen.

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