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Kontrollsystem zur Hintanhaltung von Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6505/8/2016 Heft 6505 v. 7.7.2016

ASchG: § 130

VwGH 7. 3. 2016, Ra 2016/02/0030

Für die Befreiung des Arbeitgebers von der Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist die Einrichtung eines entsprechenden Kontrollsystems entscheidend. Für die Darstellung eines wirksamen Kontrollsystems ist erforderlich, unter anderem aufzuzeigen, welche Maßnahmen im Einzelnen der unmittelbar Übergeordnete im Rahmen des Kontrollsystems zu ergreifen verpflichtet war, um durchzusetzen, dass jeder in dieses Kontrollsystem eingebundene Mitarbeiter die arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften auch tatsächlich befolgt; weiters welche Maßnahmen schließlich der an der Spitze der Unternehmenshierarchie stehende Anordnungsbefugte vorgesehen hat, um das Funktionieren des Kontrollsystems insgesamt zu gewährleisten, dh sicherzustellen, dass die auf der jeweils übergeordneten Ebene erteilten Anordnungen (Weisungen) zur Einhaltung arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften auch an die jeweils untergeordnete, zuletzt also an die unterste Hierarchie-Ebene gelangen und dort auch tatsächlich befolgt werden.

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