Im Jahr 2015 ereigneten sich in Österreich 84.118 Arbeitsunfälle bei unselbstständig Erwerbstätigen mit der Folge einer mindestens dreitägigen Arbeitsunfähigkeit. Aber es muss nicht immer ein Arbeitsunfall mit schweren Verletzungen sein, auch viele kleine Unfälle und plötzliche Erkrankungen im Arbeitsalltag erfordern eine rasche Erstversorgung des Arbeitnehmers durch fachkundige Personen. In aller Regel sind die ersten Minuten entscheidend - ohne die einfachen Handgriffe des Ersthelfers kann jede weitere Hilfe zu spät kommen. Aus diesem Grund sieht die Rechtsordnung für Arbeitgeber verpflichtend vor, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit bei Unfällen im Betrieb Erste Hilfe geleistet werden kann.